Was ist die Schweizerische Kammer der Pensionskassen-Experten?
Die Schweizerische Kammer der Pensionskassen-Experten ist die Standesorganisation der unabhängigen Pensionskassen-Expertinnen und -Experten in der Schweiz und besteht seit 1970. Die Mitglieder beraten die schweizerischen Vorsorgeeinrichtungen in mathematischen, juristischen, administrativen und anlagetechnischen Belangen. Die fachliche Kompetenz der Mitglieder ist auch bei der Weiterentwicklung der Sozialversicherungen gefragt.
Die berufliche Vorsorge der Schweiz und die Pensionskassen
Die ersten Pensionskassen wurden in der Schweiz vereinzelt schon anfangs des 20. Jahrhunderts gegründet. Im Jahre 1985 trat das BVG (Berufliche-Vorsorge-Gesetz) in Kraft; seither müssen alle Arbeitgeber in der Schweiz ihre Angestellten obligatorisch in einer Pensionskasse oder Personalvorsorgeeinrichtung versichern.
Pensionskassen zahlen an ihre Versicherten Leistungen im Alter, bei Invalidität und bei Tod aus. Sie finanzieren diese aus Beiträgen der Versicherten und ihrer Arbeitgeber sowie aus Vermögenserträgen. Sie müssen das Gleichgewicht zwischen Leistungen und Beiträgen und Vermögenserträgen sicherstellen und hiefür Jahrzehnte voraus in die Zukunft planen.
Die Aufgaben des Pensionsversicherungsexperten
Hauptaufgabe der Pensionskassen-Experten ist es, die Pensionskassen entsprechend zu beraten. Sie tun dies mittels versicherungsmathematischer Methoden, wobei sie statistische und biometrische Elemente miteinander kombinieren (durchschnittliche Lebensdauer, Sterbens- und Invalidisierungswahrscheinlichkeiten, Wahrscheinlichkeiten betreffend Zivilstand und Kinderzahl, technischer Zins etc.). Dazu kommen rechtliche Aspekte der Personalvorsorge (Stiftungsrecht, Sozialversicherungsrecht, Steuerrecht), Fragen der praktischen Durchführung einer Pensionskasse und der Bereich der Vermögensanlage. Ein spannender und enorm vielseitiger Beruf, in dem sich auch viele Frauen wohlfühlen!
Wer als Experte für die berufliche Vorsorge tätig sein will, bedarf einer Zulassung durch die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV). Fachliche Voraussetzung für die Zulassung ist das eidgenössische Diplom als Experte/in für berufliche Vorsorge. BVG Art. 52e umschreibt die gesetzlichen Aufgaben des Experten für berufliche Vorsorge.
Die Kammer bezweckt vor allem:
- zur Entwicklung der beruflichen Vorsorge beizutragen
- die Interessen unseres Berufsstandes zu wahren
- Erfahrungsaustausch und Weiterbildung zu pflegen
- Mitwirkung bei der Weiterentwicklung des Sozialversicherungsrechts durch fachlich kompetente Vertretung in den massgebenden politischen Gremien und durch Verbreitung gemeinsamer fundierter Stellungnahmen zu aktuellen Fragen bei Gesetzesrevisionen etc.
Die Kammer sucht die Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Aktuarvereinigung www.actuaries.ch.
Die Kammermitglieder treffen sich einmal jährlich an ihrer Generalversammlung. Nach Bedarf werden weitere Zusammenkünfte organisiert.