Zielsetzung
- Die Fachrichtlinien ergänzen und konkretisieren die geltenden gesetzlichen Bestimmungen der dem Experten für berufliche Vorsorge zugeordneten bzw. durch diesen wahrzunehmenden Aufgaben. Die Fachrichtlinien werden zu Einzelthemen erlassen.
- Die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) hat in der Weisung 03/2014 die Fachrichtlinien 1, 2, 4, 5, 6 und 7 (Fassung gültig ab 1.1.2024) zum Mindeststandard erklärt. Der Geltungsbereich dieser Fachrichtlinien wird somit vom Kreis der SKPE-Mitglieder auf sämtliche zugelassenen Expertinnen und Experten für berufliche Vorsorge ausgeweitet.
Mitglieder Arbeitsgruppe Fachrichtlinien
Leitung
- Roger Baumann
Teilnehmer
- Gerold Betschart
- Heinrich Flückiger
- Christoph Furrer
- Dominique Koch
- Stéphane Riesen
- Didier Sauteur
- Anna-Laura Wickström