Auftrag
Die Arbeitsgruppe Fachrichtlinien, AGFR, soll zuhanden der Mitglieder verbindliche Richtlinien über verschiedene Fachthemen erarbeiten.
- Die Fachrichtlinien ergänzen und konkretisieren die geltenden gesetzlichen Bestimmungen der dem Experten für berufliche Vorsorge zugeordneten bzw. durch diesen wahrzunehmenden Aufgaben. Die Fachrichtlinien werden zu Einzelthemen erlassen.
- Die Fachrichtlinien umfassen zwei Teile: die eigentlichen „Richtlinien“ und die zugehörigen „Erläuterungen“. Die „Richtlinien“ enthalten die Regeln, die Erläuterungen dienen der ergänzenden Erklärung und Beschreibung.
- Die Fachrichtlinien können verschiedene Wege aufzeigen, sofern eine gleichwertige Information sichergestellt ist. Sie vertreten Lösungen, die theoretisch und fachlich korrekt, aber auch Praxisbezogen und wirtschaftlich sind.
Berechnung der Obergrenze gemäss Art. 3 der Fachrichtlinie 4 (FRP 4) - Technischer Zinssatz
Medienmitteilung vom 30.09.2020 zur Obergrenze gemäss Art 3 FRP 4
Die Fachrichtlinie FRP 4 ist am 20.06.2019 von der Oberaufsichtskommission berufliche Vorsorge (OAK-BV), für allgemeinverbindlich erklärt worden. Sie ist von allen von der OAK zugelassenen Pensionskassen-Experten in der Schweiz verbindlich einzuhalten.
Mitglieder
Leitung
- Heinrich Flückiger
Teilnehmer
- Roger Baumann
- Christoph Furrer
- Dominique Koch
- Jean Netzer
- Stéphane Riesen
- Matthias Wiedmer
Fachrichtlinien
1 - Deckungsgradberechnung - 2014
2 - Vorsorgekapitalien und technische Rueckstellungen - 2014
2a - Berechnung des Vorsorgekapitals für Variable Renten - 2015
4 - Technischer Zinssatz - 2019
Berechnungstool Obergrenze FRP 4
5 - Mindestanforderung an die Prüfung der Vorsorgeeinrichtung - 2016
6 - Unterdeckung und Sanierungsmassnahmen - 2014
7 - Prüfung von VE mit mehreren Vorsorgewerken gemäss Art. 52e BVG - 2014